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Umfrage der DVEV

Umfrage der DVEV zur erbrechtlichen Vorsorge (2006)

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Ich beantrage hiermit die Kooperationsmitgliedschaft in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. als:
Rechtsanwalt / Notar Sachverständiger
Steuerberater / Wirtschaftsprüfer Sozietät
Bank-/ Unternehmensberatungsgesellschaft
 

Ich bin an den Vorteilen einer Anschlußdeckung meiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Spitzenberiche im Erb- und Familienrecht interessiert.

Ich will zu den vergünstigten DVEV-Konditionen am Anwalt-Suchservice teilnehmen.
Ich bin bereits Mitglied des Anwalt-Suchservices.
Ich bin derzeit kein Mitglied des Anwalt-Suchservice
Ich bin an einer Mitarbeit an der ZErb interessiert
   

Der Mitgliedsbeitrag beträgt (jährlich im voraus):

Einzelmitgliedschaft: 190,- Euro
Sozietäten: 280,- Euro
Banken und Unternehmensberatungsgesellschaften 380,- Euro
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 40,- Euro
   

Bei einem Beitritt bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres wird der volle Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr fällig, danach ermäßigt sich der Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr um 50% (Stand: 01/2004). Die Mitgliedschaft läuft mindestens 12 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn diese nicht vom Vereinsvorstand oder vom Mitglied gekündigt wird.

Die Kündigung hat per Einschreibebrief zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf eines Kalenderjahres. Im Falle der Kündigung durch das Mitglied ist diese an die Geschäftsstelle des Vereins in 74918 Angelbachtal/Heidelberg zu richten.

Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. wird hiermit widerruflich ermächtigt, die Aufnahmegebühr sowie die laufenden Mitgliedsbeiträge entsprechend der gültigen Beitragsordnung, sowie eventuelle Kosten für die Mitgliedschaft im Anwalt-Suchservice nach Beitragsordnung im Lastschriftverfahren von nachstehendem Konto abzubuchen:

Kontonummer
BLZ
Bankinstitut
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