Bei einem Beitritt bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres wird der volle Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr fällig, danach ermäßigt sich der Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr um 50% (Stand: 01/2004). Die Mitgliedschaft läuft mindestens 12 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn diese nicht vom Vereinsvorstand oder vom Mitglied gekündigt wird.
Die Kündigung hat per Einschreibebrief zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf eines Kalenderjahres. Im Falle der Kündigung durch das Mitglied ist diese an die Geschäftsstelle des Vereins in 74918 Angelbachtal/Heidelberg zu richten.
Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. wird hiermit widerruflich ermächtigt, die Aufnahmegebühr sowie die laufenden Mitgliedsbeiträge entsprechend der gültigen Beitragsordnung, sowie eventuelle Kosten für die Mitgliedschaft im Anwalt-Suchservice nach Beitragsordnung im Lastschriftverfahren von nachstehendem Konto abzubuchen: |