für Ratsuchende

Anwalts- und Notarkosten


Anwaltskosten

Für seine Tätigkeit verlangt der Anwalt ein Honorar.
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Notarkosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art der Tätigkeit des Notars.
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Verbund Erbrecht

Umfrage der DVEV

Hier gelangen Sie zu unserer Umfrage von 2006:
Erbrechtliche Vorsorge in Deutschland

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Wir machen Erbrecht!

Sie haben Fragen zum Pflichtteil? Sie wollen wissen, was der Unterschied ist zwischen Testament und Erbvertrag?

Wir haben die Antworten! Erfahren Sie alles rund ums Erben und Vererben. Ein umfangreiches Lexikon und stets aktuelle Urteile verschaffen Ihnen einen schnellen und detaillierten Überblick zu allen Themen.

Wir, das ist die DVEV, die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. Wir sind der größte Verband der im Erbrecht tätigen Berufsguppen, ein Zusammenschluss von ca. 2.300 Rechtsanwälten, Fachanwälten für Erbrecht, Notaren, Testamentsvollstreckern, Steuerberatern, Nachlasspflegern und weiteren Berufsgruppen.

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Die DVEV in der ARD – „Achtung Erbschleicher“ (Sendung vom 22.04.2013)

Man kann fast schon von einem Trend sprechen: immer mehr ältere Menschen werden von Erbschleichern umworben. Sie machen sich unentbehrlich, wimmeln Verwandte und Freunde ab, werden zur einzigen Bezugsperson. Bei der Testamentseröffnung erwartet die Verwandten dann die böse Überraschung.

Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der DVEV, ist Interviewpartner zu diesem Thema. Mehr unter

www.ardmediathek.de


Dieser Link führt Sie zum Sendebeitrag.

Aktuelles

DVEV neue Partnerin im DMB-Kompetenzcenter „Generationenwechsel und Nachfolgeregelung im Mittelstand“


23. Januar 2013 - Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV) wird neue Partnerin im Kompetenzcenter „Generationenwechsel und Nachfolgeregelung im Mittelstand“ des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB). Damit bündeln die beiden starken Verbände ihre Kompetenzen zu den Themen Mittelstand, Erbschaft und Vermögensnachfolge.


DVEV Ratgeber Erbrecht - unsere monatlichen Presseartikel

29.4.2013: Berliner Testament – Karten schon beim ersten Erbfall auf den Tisch?

Bei einem gemeinschaftlichen Testament werden schon beim Tod des erstversterbenden Ehegatten regelmäßig alle Verfügungen eröffnet, die die Eheleute in der „Wir-Form“ formuliert haben, so das OLG Schleswig (Beschluss vom 23.11.2012 - 3 Wx 74/12). +


28.3.2013: Unterstützung beim Schreiben des Testaments erlaubt?
OLG Hamm, Beschluss vom 02.10.2012, Az: I-15 W 231/12

Ein eigenhändiges Testament ist nur dann wirksam, wenn es auf einer unbeeinflussten Schreibleistung des Erblassers beruht, so das OLG Hamm. Der 71-jährige Erblasser schrieb zwei Monate vor seinem Tod ein Testament. Da er zu diesem Zeitpunkt bereits sehr geschwächt war, wurde er beim Schreiben des Testaments von einem Dritten „unterstützt“.










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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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