für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Inhalt der Auflage
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Mit einer Auflage können Sie den Beschwerten zu einem bestimmten Verhalten (Handeln oder Unterlassen) veranlassen. Sie können natürlich auch eine Person begünstigen, im Gegensatz zum Vermächtnisnehmer erlangt aber der Begünstigte grundsätzlich keinen Anspruch auf die Leistung. Beispiele: Mit einer Auflage können Sie dem Beschwerten die Durchführung der Beerdigung, die Grabpflege oder die Pflege von Tieren aufgeben. Sie können auch Geld- oder Sachleistungen für kulturelle oder karitative Zwecke anordnen. Ferner können Sie verfügen, dass ein Grundstück nicht verkauft, der Beschwerte seinen Wohnsitz nicht wechselt oder er einen bestimmten Beruf ergreift. Tipp:
Gründe für eine Auflage im TestamentFür die Anordnung einer Auflage in Ihrem Testament sprechen mehrere Gründe. So können Sie über den Tod hinaus auf das Verhalten der von Ihnen bedachten Personen Einfluss nehmen. Sie können Personen begünstigen, die nicht rechtsfähig sind (z.B. auch Ihren Stammtisch) oder ein rechtsunfähiges Tier. Sie können die Auswahl eines Begünstigten Ihren Erben oder einem Dritten (z.B. den Testamentsvollstrecker) überlassen. Sie können verfügen, gegenüber einem Begünstigten Zuwendungen zu machen, weil dieser aber keinen Anspruch auf Vollziehung hat, stehen die mit der Auflage Beschwerten (im Regelfall Ihre Erben) nicht unter dem Druck des Begünstigten.ZweckauflageAls Erblasser können Sie auch eine sogenannte Zweckauflage verfügen. Darin können Sie bestimmen, welchem Zweck die Auflage dienen soll, überlassen es aber dem Beschwerten oder einem Dritten (zum Beispiel dem Testamentsvollstrecker) zu bestimmen, an welche Person die Leistung erfolgen soll.Beispiel: Sie verpflichten Ihre Erben, an einen gemeinnützigen Verein einen bestimmten Geldbetrag für den Umweltschutz zu zahlen. Sittenwidrige AuflageNicht zulässig sind sittenwidrige Auflagen, so z.B. eine Anordnung, gesetzwidrig zu handeln oder eine Straftat zu begehen. Unwirksam ist auch eine Auflage, deren Realisierung unmöglich ist. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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