für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Dreißigster
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Familienangehörige des Erblassers, die zur Zeit seines Todes zu dessen Hausstand gehören und von ihm Unterhalt bezogen haben, haben einen Anspruch gegen die Erben auf Unterhalt sowie die Benutzung der Wohnung und der Haushaltsgegenstände für die Zeit von 30 Tagen nach dem Erbfall. Als Berechtigte kommen der überlebende Ehegatte, der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, minderjährige und volljährige Kinder oder Pflegekinder in Betracht. Tipp:
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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