für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Gesetzlicher Erbrecht der Eltern und Geschwister
Ihre Eltern bzw. Ihre Geschwister kommen dann zum Zuge, wenn keine Erben der ersten Ordnung (z.B. Kinder, Enkel) vorhanden sind. Leben zur Zeit des Erbfalls beide Eltern, so erben sie alle zu gleichen Teilen. Lebt ein Elternteil nicht mehr, so treten an seine Stelle dessen Abkömmlinge (insbesondere Ihre Geschwister). Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, so erbt der überlebende Elternteil allein. Sind beide Eltern bereits verstorben, so geht der Nachlass an Ihre Geschwister bzw. Ihre Neffen und Nichten.Beispiele
Tipp:
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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