für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Überblick über das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten
Der überlebende Ehegatte ist gesetzlicher Erbe.Bestehen der EheVoraussetzung ist allerdings, dass die Ehe zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch besteht. Die Ehe darf weder rechtskräftig geschieden, noch aufgehoben, noch für nichtig erklärt worden sein. Und trotz bestehender Ehe ist das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Erbfalls die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Stirbt also der Ehegatte während des Scheidungsverfahrens, dann verliert der überlebende Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags seines Ehegatten zugestimmt hatte. Hatte der überlebende Ehegatte einen Scheidungsantrag gestellt, aber der Verstorbene noch nicht zugestimmt, so besteht das Erbrecht des überlebenden Ehegatten fort. Unbeachtlich für das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist in jedem Fall die bloße Trennung der Eheleute.Höhe des ErbteilsFür die Höhe des Ehegattenerbteils ist von Bedeutung,
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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