für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Änderung des eigenhändigen Testaments
Ihr einmal errichtetes eigenhändiges Testament können Sie jederzeit nachträglich ändern. Gründe dafür brauchen Sie nicht anzugeben. Ihr Änderungsrecht ist ein unverzichtbares Recht.Unwirksamer VertragEin Vertrag, durch den Sie sich verpflichten, ein einmal errichtetes Testament nicht mehr zu ändern, ist unwirksam. Beachten Sie, dass Sie bei Änderungen Ihres eigenhändigen Testaments die geltenden Formvorschriften beachten müssen; die Änderungen und Zusätze müssen also von Ihnen eigenhändig geschrieben sein. Änderungen und Ergänzungen in Maschinenschrift sind ungültig; diese machen jedoch Ihre anderen formgerechten Anordnungen nur dann unwirksam, wenn anzunehmen ist, dass Sie sie nicht ohne die unwirksame Verfügung getroffen hätten.FormenÄnderungen und Ergänzungen Ihres Testaments sind in mehreren Formen möglich:
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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