für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Versorgung des Ehegatten - Überblick
Die Versorgung des überlebenden Ehegatten dürfte in den meisten Fällen von vorrangigem Interesse sein. Sie kann durch Vermögensübertragung zu Lebzeiten oder im Wege des Erbrechts erfolgen.Vermögensübertragung zu LebzeitenVerfügt ein Ehegatte über ein großes Vermögen, kann es unter erbschaftssteuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte auf den anderen Ehegatten zu übertragen, um so die erbschaftssteuerlichen Freibeträge optimal auszunutzen.Ob im Regelfall, also bei normalen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, zur Versorgung des Ehegatten lebzeitige Verfügungen sinnvoll sind, hängt von den persönlichen Umständen ab. Aus erbschaftssteuerlich Sicht dürften sie bei den dem Ehegatten zustehenden hohen persönlichen Freibeträgen nicht geboten sein. Zu beachten ist auch, dass Zuwendungen an den Ehegatten Pflichtteilsergänzungsansprüche zur Folge haben können. LebensversicherungDie wirtschaftliche Versorgung Ihres Ehegatten können Sie insbesondere auch durch eine Lebensversicherung gewährleisten. Dabei handelt es sich um eine Vermögensübertragung unter Lebenden auf den Todesfall, die zur Folge hat, dass der Vermögenswert (in diesem Fall die Versicherungssumme) zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht in den Nachlass fällt. Damit können Sie auch Pflichtteilsansprüche Ihrer Kinder mindern.Beachten Sie, dass die fällige Lebensversicherung, die an den Bezugsberechtigten ausgezahlt wird, der Erbschaftsteuer unterliegt. Keine Erbschaftsteuer fällt an, wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig die bezugsberechtigte Person und der Beitragszahler ist, ein Dritter aber die versicherte Person. Ehegatte ist gesetzlicher ErbeDer Ehegatte gehört zu den gesetzlichen Erben. Er erbt bei der Zugewinngemeinschaft, den pauschalierten Zugewinnausgleich eingeschlossen,
Verfügungen durch TestamentWollen Sie Ihren Ehegatten abweichend von der gesetzlichen Erbfolge versorgen, müssen Sie ein Testament errichten. Als Gestaltungsmodelle kommen insbesondere das gemeinschaftliche Testament ohne Einsetzung von Schlusserben, das Berliner Testament, die Vor- und Nacherbfolge oder die Zuwendung eines Vermächtnisses in Betracht. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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