für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Form und Frist der Anfechtung des Erbvertrags
Die Anfechtung des Erbvertrags kann nur innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes bzw. Beendigung der Drohung erfolgen. Die Anfechtung können Sie nur persönlich erklären. Dass ein gesetzlich anerkannter Anfechtungsgrund vorliegt, haben Sie im Streitfall zu beweisen.Notarielle BeurkundungIhre Erklärung, mit der Sie den Erbvertrag anfechten, bedarf der notariellen Beurkundung. Die notarielle Urkunde mit Ihrem Rücktritt muss dem anderen Vertragspartner in Urschrift oder als Ausfertigung zugehen. Der Zugang einer einfachen Abschrift genügt nicht. Sinnvoll ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.Erbvertrag wird unwirksamDie form- und fristgerechte Anfechtung hat die Unwirksamkeit des Erbvertrags zur Folge. Sie sind an Ihre vertragsmäßigen Verfügungen nicht mehr gebunden und können wieder neue Verfügungen von Todes wegen errichten. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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