für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Rechtliche Stellung des Vorerben
Der Vorerbe ist Erbe des Erblassers und damit Inhaber der zum Nachlass gehörenden Gegenstände. Auf ihn geht das Eigentum und der Besitz des Erblassers über, daneben aber auch dessen Verbindlichkeiten. Er ist berechtigt, für die Zeit der Vorerbschaft das Erbe zu nutzen und darüber zu verfügen.Tipp:
Gesetzliche VerfügungsbeschränkungenIn seiner Verfügungsbefugnis wird der Vorerbe in mehrfacher Hinsicht beschränkt:
Verzeichnis über Nachlassgegenstände aufstellenDer Vorerbe ist verpflichtet, ein Verzeichnis über die Nachlassgegenstände aufzustellen, wenn die Nacherben dies verlangen. Er hat den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen.Nutzungen der ErbschaftDie Nutzungen der Erbschaft (z.B. Mieteinnahmen, Zinserträge) stehen dem Vorerben bis zum Eintritt des Nacherbfalls zu. Er darf aber die Nachlassgegenstände nicht für eigene Zwecke verbrauchen; andernfalls ist er beim Nacherbfall dem Nacherben zum Wertersatz und bei Verschulden zum Schadensersatz verpflichtet. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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19.04.2012
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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