für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Steuern sparen durch erbrechtliche Gestaltungen
Als steuergünstige erbrechtliche Gestaltungen kommen unter anderem in Betracht,
Tipp:
Nachlass auf viele Erwerber verteilenUnter erbschaftsteuerlichen Aspekten ist es sinnvoll, den Nachlass auf möglichst viele Erwerber zu verteilen. Damit können die persönlichen Freibeträge steueroptimal ausgeschöpft und der progressiven Staffelung der Steuersätze entgegengewirkt werden.Bei Ehegatten mit Kindern ist das Berliner Testament unter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten insbesondere dann eine ungünstige Gestaltungsform, wenn beim zweiten Erbfall die persönlichen Freibeträge überschritten werden. Häufig führt ein solches Testament zu einer Überversorgung des überlebenden Ehegatten; schließlich ist er Alleinerbe bei gleichzeitiger Enterbung der Kinder. In diesem Fall ist es sinnvoll, die steuerlichen Nachteile zu korrigieren, gleichwohl aber die wirtschaftliche Versorgung des überlebenden Ehegatten zu gewährleisten. Erbschaftsteuerlich ebenso ungünstig wie das Berliner Testament kann auch die Versorgung des überlebenden Ehegatten durch die Vor- und Nacherbfolge sein. Unter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten bestehen ähnliche Probleme wie beim Berliner Testament: Dasselbe Vermögen wird zweimal besteuert. Persönliche Freibeträge gehen verloren. Generation überspringenUnter erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten sinnvoll kann es auch sein, bei der Einsetzung von Erben eine Generation zu überspringen.Beispiel: Die Großeltern setzen als Erben nicht Ihren Sohn, sondern dessen Abkömmling, also ihr Enkelkind ein. Der Generationensprung hat erbschaftsteuerlich den Vorteil, dass nicht das gleiche Vermögen sowohl beim Tod der Großeltern als auch beim Tod des Vaters besteuert wird. Und in Bezug auf den Steuersatz wird das Enkelkind nicht schlechter behandelt als der Vater: Beide gehören der Steuerklasse I an. Wenn nötig, kann der Vater über ein Nießbrauchsvermächtnis wirtschaftlich abgesichert werden. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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