Warum ist sichergestellt, dass ein in amtliche Verwahrung gegebenen Testament nach dem Tod des Erblasser auf jeden Fall bekannt wird?

Das Amtsgericht (bzw. in Baden-Württemberg das Notariat), das ein Testament in amtliche Verwahrung genommen hat, informiert davon das Standesamt am Geburtsort des Erblassers. Da dieses Standesamt automatisch den Todesfall erfährt, ist sichergestellt, dass das Testament den Erben bekannt wird.


Fragen & Antworten

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