Welche Folgen hat es, wenn man ein notarielles Testament aus der amtlichen Verwahrung zurücknimmt?

Das Testament gilt als widerrufen. Der Widerruf ist dann endgültig; er kann also nicht durch eine neue amtliche Verwahrung des zurückgegebenen notariellen Testaments beseitigt werden. Vgl. § 2256 Abs. 1 BGB. Über die Folgen des Widerrufs muss der Erblasser belehrt werden.


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