Ist das Testament auch wirksam, wenn es nicht mit Orts- und Datumsangabe versehen ist?

Die Orts- und Datumsangabe ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für das Testament. Nach § 2247 Abs. 2 BGB "soll" angegeben werden, wann und an welchem Ort das Testament errichtet wurde. Ein Testament ist also auf jeden Fall auch dann gültig, wenn der Ort und das Datum nicht angegeben worden sind.


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