Was muss man beachten, wenn man ein eigenhändiges Testament errichten will?

Das handschriftliche Testament kann ohne Einschaltung eines Notars oder irgendwelcher Urkundsbehörden oder Stellen errichtet werden. Nach § 2247 Abs. 1 BGB ist es nur notwendig, dass es "eigenhändig geschrieben und unterschrieben" ist. Das bedeutet, dass es mit Hand geschrieben und mit Vor- und Familiennamen unterschrieben wird. Es soll weiter angegeben werden, wann und an welchem Ort das Testament errichtet worden ist.


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