Welche Möglichkeiten bestehen, ein notarielles Testament zu errichten?

Wer zu einem Notar geht, um dort ein Testament zu errichten, hat drei Wahlmöglichkeiten:

  • Die gebräuchlichste Form ist die, dass man seinen "letzten Willen" dem Notar gegenüber mündlich erklärt.
  • Man kann dem Notar auch ein offenes Schriftstück überreichen mit dem Hinweis, dabei handele es sich um den letzten Willen.
  • Schließlich kann man dem Notar auch ein verschlossenes Schriftstück mit dem Hinweis übergeben, dass es sich dabei um den letzten Willen handele.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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