Was passiert, wenn man dem Notar ein offenes Schriftstück als Testament übergibt?

Man übergibt dem Notar ein offenes Schriftstück, in dem man seinen letzten Willen niedergeschrieben hat. Der Notar nimmt die Schrift entgegen. Er nimmt ein Protokoll auf, in dem er auf das Schriftstück verweist und festhält, dass es sich dabei um das Testament handelt. Diese Niederschrift wird dann vom Testierenden und vom Notar unterschrieben. Das Testament gibt der Notar in amtliche Verwahrung.


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