Wann kommt ein Nottestament in Betracht?

Ein Nottestament kommt nur dann in Betracht, wenn es dem Erblasser ausnahmsweise nicht möglich ist, ein notarielles Testament zu errichten. Nottestamente sind also außerordentliche Testamentsformen.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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