für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wie ist es, wenn der Ehegatte verstorben ist: Kann der überlebende Ehepartner dann noch seine Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament widerrufen?
Wenn einer der Ehegatten verstorben ist, ist der überlebende Partner an den des gemeinschaftlichen Testaments gebunden. § 2271 Abs. 2 BGB bestimmt ausdrücklich, dass das Recht zum Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung mit dem Tod des anderen Ehegatten erlischt. Der überlebende Ehepartner hat dann nur noch die Möglichkeit, die Erbschaft oder ein ihm zugewandtes Vermächtnis auszuschlagen. Dann gewinnt er wieder die volle Entscheidungsfreiheit über sein Vermögen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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