für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Kann man Anordnungen in einem Testament auch einfach in der Form ändern, dass man in einem neuen Testament einfach andere Verfügungen trifft?
Ja, denn durch die Errichtung eines neuen Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht (§ 2258 BGB). Ein Widerspruch liegt dann vor, wenn die testamentarischen Verfügungen sachlich miteinander nicht vereinbar sind. Allerdings ist das frühere Testament nur insoweit aufgehoben, als ein Widerspruch von Verfügungen im neuen Testament mit denen im früheren besteht. Im Übrigen bleibt das frühere Testament wirksam.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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