Ist für die Errichtung eines Testaments ein bestimmtes Alter erforderlich?

Ja. Ein handschriftliches Testament kann nur errichten, wer volljährig ist, wer also das 18. Lebensjahr vollendet hat. Andernfalls ist das Testament unwirksam.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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