Kann auch eine kranke Person ein Testament errichten?

Auch eine kranke Person kann selbstverständlich ein Testament errichten. Nur wenn der Erkrankte gesundheitsbedingt nicht weiß, was er erklärt, oder wenn er den oder die Bedeutung seiner Erklärung nicht erkennt, kann er kein wirksames Testament errichten. Wenn also der Betreffende "nicht weiß, was er tut" fehlt es ihm an der Testierfähigkeit. Der Gesetzgeber nennt als Ursachen dafür "krankhafte Störung der Geisabcätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung".


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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