Wer muss gegebenenfalls beweisen, wenn Zweifel daran bestehen, dass eine Person zu dem Zeitpunkt, als sie ihr Testament errichtete, die notwendige Einsichtsfähigkeit besaß?

Immer derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit des Testaments beruft, muss die fehlende Testierfähigkeit beweisen. Ganz sicher geht man in Zweifelsfällen, wenn man vor Errichtung eines Testaments einen Arzt hinzuzieht, der die Testierfähigkeit in einem Atabc bestätigt.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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