Was ist eine Vorsorgevollmacht?

In der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens berechtigen, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen. Solange Ihre Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten wahrgenommen werden können, wird für Sie kein Betreuer bestellt. Nur wenn eine von Ihnen erteilte Vollmacht einen bestimmten zu regelnden Bereich nicht umfasst, bestellt das Gericht einen Betreuer, der als Ihr gesetzlicher Vertreter in dem festgelegten Aufgabenkreis tätig wird.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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