Wo kann ich meine Betreuungsverfügung aufbewahren?

Ihre Betreuungsverfügung können Sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahren, Sie können sie aber auch einem Angehörigen oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zur Verwahrung überlassen. Wer eine Betreuungsverfügung in Verwahrung hat, ist gesetzlich verpflichtet, diese unverzüglich an das Betreuungsgericht abzuliefern, wenn er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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