für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wer entscheidet über meine ärztliche Behandlung?
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Als einwilligungsfähiger Patient entscheiden allein Sie nach Aufklärung und Beratung durch den Arzt, welche ärztlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Handelt der Arzt gegen Ihren Willen, liegt eine strafbare Körperverletzung vor. Problematisch ist es dann, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind und Ihren Willen nicht mehr äußern können. Wenn Sie eine Patientenverfügung errichtet haben, hat der Betreuer oder Bevollmächtigte zu prüfen, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer bzw. Bevollmächtigte Ihrem Willen Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder Ihre Festlegungen nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen, hat der Betreuer bzw. Bevollmächtigte Ihren „mutmaßlichen Willen“ festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere Ihre früheren mündlichen oder schriftlichen Äußerungen, Ihre ethischen oder religiösen Überzeugungen und Ihre sonstigen persönlichen Wertvorstellungen. Bei der Feststellung des Patientenwillens in der Patientenverfügung oder der Behandlungswünsche oder des mutmaßlichen Willens soll Ihren nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, sofern dies ohne erhebliche Verzögerung möglich ist. Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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