Welche Folgen hat der Erbverzicht?

Mit dem Verzicht ist der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr lebte. Vgl. § 2346 Abs. 1 BGB. Damit erhöht sich der Erbteil der Miterben.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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