Wann kann der Erblasser ausnahmsweise durch ein Testament vom Erbvertrag zurücktreten?

Wenn nur der Erblasser im Erbvertrag vertragsmäßige Verfügungen getroffen hat, er zum Rücktritt berechtigt und der andere Vertragsteil verstorben ist. Vgl. § 2297 BGB.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

für Juristen

Fachbereich mit Seminaren, Informationen & Mitgliederforum
// mehr…

Vorträge zum Erbrecht

18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung

18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!

19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!

// mehr...

Download

Broschüre "Erbrecht verständlich"

// Download...

Infobroschüren

Broschüre Erbrecht verständlich

Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung

//zum Bestellformular...

Vergünstigtes Beratungsgespräch

Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...

// mehr...