für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Was kostet der Rücktritt vom Erbvertrag?
Der Rücktritt vom Erbvertrag kostet eine 1/2 Gebühr; vgl. § 46 Abs. 2 Kostenordnung. Im Übrigen ist die Höhe des Nachlasses maßgebend. Beispielsweise kostet der Rücktritt vom Erbvertrag bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro eine Gebühr von 66 Euro, bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro eine Gebühr von 103,50 Euro und bei einem Nachlasswert von 250.000 Euro eine Gebühr von 216 Euro.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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