für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Angenommen, zwischen den Eheleuten bestand der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wie hoch ist der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten, wenn er die angefallene Erbschaft ausschlägt und Kinder des Verstorbenen vorhanden sind?
Neben den Kindern des Erblassers erhält der überlebende Ehegatte ein Viertel des Nachlasses; vgl. § 1931 Abs. 1 BGB. Die pauschale Erhöhung des Erbteils findet wegen der Ausschlagung der Erbschaft nicht statt. Der Pflichtteilsanspruch des überlebenden Ehegatten beträgt die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils, also die Hälfte von einem Viertel (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB), mithin also ein Achtel des Nachlasses. Daneben kann dann der Ehegatte noch den realen Ausgleich des Zugewinns verlangen. Dieser berechnet sich nach den güterrechtlichen Regelungen des BGB.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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