für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Kann der in Zugewinngemeinschaft lebende Ehegatte seinen gesetzlichen Erbteil ausschlagen und stattdessen den realen Ausgleich des Zugewinns und seinen Pflichtteil verlangen?
Ja. Hier handelt es sich um eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass jemand den Pflichtteil nur beanspruchen kann, wenn er durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt, so kann er neben dem Ausgleich des Zugewinns auch den Pflichtteil verlangen. Vgl. § 1371 Abs. 3 BGB. Dies kann den überlebenden Ehegatten unter Umständen wirtschaftlich besser stellen als die Erhöhung seines Erbteils durch eine pauschalierte Abgeltung des Zugewinns von einem Viertel des Nachlasses. Sinnvoll ist es deshalb, sich rechtzeitig Rat bei einem Anwalt einzuholen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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