Kann die letztwillige Verfügung wegen widerrechtlicher Drohung auch dann angefochten werden, wenn dem Erblasser gewaltsam die Hand bei der Abfassung des Testaments geführt worden ist?

Nein. Hier handelt es sich um die Anwendung von unmittelbarer Gewalt, so dass hier über keine Willenserklärung vorliegt, die angefochten werden muss.


Fragen & Antworten

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