für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Welche Folgen hat die form- und fristgerechte Anfechtung der letztwilligen Verfügung wegen eines Inhalts-, Erklärungs- oder Motivirrtums oder wegen widerrechtlicher Drohung?
Die Anfechtung führt zur Nichtigkeit der angefochtenen Verfügung, Vgl. § 142 Abs. 1 BGB. Allerdings ist nicht automatisch das ganze Testament unwirksam, sondern nur die angefochtene Verfügung. Bei mehreren Verfügungen bleiben also die Verfügungen, die nicht angefochten worden sind, weiterhin wirksam. Insoweit bewirkt also die Anfechtung nur eine Teilnichtigkeit der letztwilligen Verfügung.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...


für Ratsuchende