für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Welche Folgen hat es, wenn der Erbe im Inventar Vermögenswerte verschweigt oder unrichtige Angaben macht?
Wenn der Erbe bei der Errichtung den Inventars absichtlich Vermögenswerte verschweigt oder falsche oder unvollständige Angaben macht, dann haftet er für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt, also auch mit seinem Privatvermögen. Vgl. § 2005 BGB. Voraussetzung für die unbeschränkte Haftung ist aber die beabsichtigte und erhebliche Unvollständigkeit bei der Aufführung der Nachlassgegenstände.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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