für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Darf der Nachlasspfleger Steuerschulden begleichen oder Nachlassverbindlichkeiten erfüllen?
Zur Begleichung von Steuerschulden ist der Nachlasspfleger sogar verpflichtet. Dem Finanzamt haftet er nach Bekanntgabe des Steuerbescheids für die Erbschaftsteuer; vgl. § 34 Abs. 3 Abgabenordnung. Dagegen gehört die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich nicht zum Aufgabenkreis des Nachlasspflegers. Allerdings kann er zur Erhaltung des Nachlasswertes Nachlassverbindlichkeiten dann erfüllen, wenn er Kosten durch unnötige Rechtsstreitigkeiten vermeiden oder Schaden abwenden will.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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