Was ist unter der persönlichen und der gegenständlichen Teilauseinandersetzung zu verstehen?

Die persönlich beschränkte Teilauseinandersetzung bezweckt, dass einzelne Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Dies kann dadurch erfolgen, dass der ausscheidungswillige Miterbe eine Abfindung erhält, oder dass der ausscheidungswillige Miterbe seinen Erbteil auf die übrigen Miterben überträgt. Bei der gegenständlichen Teilauseinandersetzung werden einzelne Nachlassgegenstände auf die Miterben übertragen, im übrigen aber die Erbengemeinschaft fortgesetzt.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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