für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Welche Aufgaben obliegen dem Testamentsvollstrecker im Rahmen der Abwicklungsvollstreckung?
Die Abwicklungsvollstreckung stellt den Regelfall einer Testamentsvollstreckung dar. Vgl. §§ 2203 bis 2207 BGB. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ohne nähere Angaben ist daher in der Regel als Abwicklungsvollstreckung auszulegen. Abwicklungsvollstreckung soll den ordnungsgemäßen Übergang des Vermögens auf die Erben gewährleisten. In diesem Zusammenhang obliegt es dem Testamentsvollstrecker, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers auszuführen, also insbesondere Auflagen und Vermächtnisse zu erfüllen, Schulden zu zahlen und den Nachlass zu verteilen.Fragen & AntwortenHier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...


für Ratsuchende