Kann der Erblasser auch seinen gesamten Nachlass auf die Miterben aufteilen oder ihnen nur einzelne Vermögensgegenstände zuweisen?

Der Erblasser kann in der Teilungsordnung sowohl einzelne Nachlassgegenstände als auch seinen Nachlass vollständig auf alle Miterben aufteilen.


Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Erbrecht, zur Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Beachten Sie aber bitte, dass dies keine individuelle Rechtsauskunft ist. Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände sind nicht berücksichtigt.

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