Erbvertrag mit Rücktrittsvorbehalt (II)

Jeder von uns kann vom Erbvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurücktreten.


Der Abschluss eines Erbvertrags bedarf der notariellen Beurkundung. Beachten Sie, dass das Muster nicht Ihre individuelle Rechtslage und Ihre persönlichen Lebensumstände berücksichtigt. Lassen Sie sich deshalb von einem fachkundigen Anwalt beraten.

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