für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Anfechtung wegen Irrtums im Beweggrund
Das Testament kann angefochten werden, soweit der Erblasser zu der Verfügung durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstands bestimmt worden ist.MotivirrtumNicht jede Fehlvorstellung des Erblassers berechtigt zur Anfechtung des Testaments. In Betracht kommen vielmehr nur besonders schwerwiegende Umstände, die, wenn sie dem Erblasser bekannt gewesen wären, dazu geführt hätten, dass dieser nicht so abciert hätte.Beispiele Irrtümer, die zur Anfechtung des Testaments berechtigen, sind u.a.
Arglistige TäuschungDas Testament kann auch dann angefochten werden, wenn es auf einem durch arglistige Täuschung herbeigeführten Irrtum beruht.Tipp:
|
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...


für Ratsuchende