für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung
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Hat der Erblasser widerrechtlich durch Drohung ein Testament errichtet oder eine testamentarische Anordnung getroffen, so ist er zur Anfechtung berechtigt. Nicht von Bedeutung ist, von wem die Drohung ausgeht. Maßgebend ist allein, dass dem Erblasser mit einem empfindlichen Übel gedroht wurde. Beispiel: Der Sohn droht damit, dass er seine Mutter nicht mehr wie bisher pflegen werde, wenn sie ihn nicht durch Testament als Alleinerben einsetzt. Keine widerrechtliche Drohung liegt dann vor, wenn durch bloße Aufdringlichkeit der Erblasser beeinflusst werden soll. Tipp:
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Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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