Wirkung und Kosten der Anfechtung

Die form- und fristgerechte Anfechtung des Testaments führt rückwirkend zu dessen Unwirksamkeit.

Unwirksamkeit

Die Anfechtung des Testaments wegen Irrtums oder Drohung führt nur zur Unwirksamkeit der auf dem Irrtum oder der Drohung beruhenden Verfügung im Testament. Dagegen führt die Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten zur Nichtigkeit des gesamten Testaments.

Kosten der Anfechtung

Das Nachlassgericht erhebt eine Gebühr in Höhe eines Viertels der vollen Gebühr nach der Kostenordnung.

Beispiel: Bei einem Nachlasswert von beispielsweise 150.000 Euro würde die Gebühr 70,50 Euro, bei einem Nachlasswert von 300.000 Euro 126,75 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.

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