für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Form der Ausschlagung
Die Ausschlagung der Erbschaft durch den Erben kann in zwei Formen erfolgen. Der Erbe kann die Ausschlagung
Erklärung gegenüber dem NachlassgerichtDie Ausschlagungserklärung des Erben kann nur gegenüber dem Nachlassgericht abgegeben werden. Wenn der Erbe die Ausschlagungserklärung bei einem Notar beglaubigen lässt, muss er dafür Sorge tragen, dass diese noch innerhalb der Ausschlagungsfrist beim Nachlassgericht eingeht.Ist die Ausschlagung formal mangelhaft, kann der Formmangel innerhalb der Ausschlagungsfrist nachträglich geheilt werden. Tipp:
In der Ausschlagungserklärung muss der Wille des Erben klar und eindeutig zum Ausdruck kommen, nicht Erbe sein zu wollen. Das Wort "Ausschlagung" braucht allerdings nicht verwendet zu werden. Ausschlagung durch MinderjährigeFür minderjährige Erben erklären die Eltern die Ausschlagung. Der Minderjährige kann nur mit Einwilligung seiner Eltern ausschlagen. Die Ausschlagung muss vom Familiengericht genehmigt werden, es sei denn, der Minderjährige ist Erbe geworden, weil ein Elternteil ausgeschlagen hat. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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