Kosten der Ausschlagung

Für die Ausschlagung der Erbschaft wird eine Gebühr in Höhe eines Viertels der vollen Gebühr nach der Kostenordnung erhoben.

Beispiele: Bei einem Nachlasswert von beispielsweise 150.000 Euro würde die Gebühr 70,50 Euro, bei einem Nachlasswert von 300.000 Euro 126,75 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer betragen.

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