für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wirkung der Anfechtung
Wird die Annahmeerklärung oder die Versäumung der Ausschlagungsfrist angefochten, so bewirkt die Anfechtung die Ausschlagung der Erbschaft. Umgekehrt gilt die Anfechtung der Ausschlagung als Annahme der Erbschaft.SchadensersatzDer Anfechtende ist einem Dritten, dem im Vertrauen auf die Gültigkeit der Annahme oder Ausschlagung ein Schaden entstanden ist, zum Schadensersatz verpflichtet. Zu ersetzen sind z.B. Gerichts- und Anwaltskosten, die einem Nachlassgläubiger im Vertrauen auf die Annahme entstanden sind, wenn der Rechtsstreit wegen der Anfechtung der Annahme übereinstimmend für erledigt erklärt wird.Mitteilung durch NachlassgerichtDas Nachlassgericht soll die Anfechtung der Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen war. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
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Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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