für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft
Im Regelfall erbt nicht ein Alleinerbe, sondern mehrere Erben. Soweit der Erblasser kein Testament errichtet hat, gilt gesetzliche Erbfolge mit der Folge, dass eine Erbengemeinschaft entsteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der verheirate Erblasser kein Testament errichtet und sein Vermögen seinem Ehegatten und seinen Kindern hinterlässt. In diesem Fall wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Er fällt den Erben als Ganzes ungeteilt zu.Mehrheit von ErbenDie Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes, wenn die Erbschaft an mehrere Erben anfällt. Keine Bedeutung hat, ob der Erwerb auf gesetzlicher Erbfolge oder auf einem Testament oder einem Erbvertrag beruht. Mitglieder der Erbengemeinschaft, als Miterben, sind also entweder die gesetzlichen oder die durch Verfügung von Todes wegen berufenen Erben. Verstirbt nach Entstehen der Erbengemeinschaft ein Miterbe, so tritt hinsichtlich seines Anteils sein Erbe an seine Stelle.GesamthandsgemeinschaftDie Erbengemeinschaft ist eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Der Nachlass geht als Ganzes ungeteilt auf die Miterben über; er wird gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Als Sondervermögen ist er vom Privatvermögen des einzelnen Miterben getrennt. Das gilt entsprechend auch für die Nachlassverbindlichkeiten. Jeder Miterbe hat am Nachlass den durch die gesetzliche Erbfolge bzw. durch das Testament bestimmten Anteil.Tipp:
Beispiel: Eine Erbengemeinschaft besteht aus vier Miterben, denen jeweils ein Anteil von einem Viertel am Nachlass zusteht. Besteht der Nachlass aus vier Grundstücken, so steht nicht jedem Miterben ein Grundstück zu; vielmehr können die Miterben über jedes Grundstück im Nachlass nur gemeinsam, das heißt zur gesamten Hand, verfügen. BeendigungDie Erbengemeinschaft endet mit der Teilung des Nachlasses. In diesem Fall steht es nicht mehr im Belieben der Miterben, die Erbengemeinschaft auf vertraglicher Grundlage fortzuführen. Die Erbengemeinschaft erlischt auch, wenn eine Person alle Erbanteile erwirbt. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Download
Infobroschüren
Broschüre Erbrecht verständlich
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
// mehr...


für Ratsuchende