für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Gründe für die Erbunwürdigkeit
Die Gründe, die zur Erbunwürdigkeit führen, sind im Gesetz abschließend aufgezählt.Die einzelnen GründeErbunwürdig ist,
Beispiele: Erbunwürdigkeit liegt vor, wenn der Erbe einen ihm im Testament zuerkannten Geldbetrag zu seinen Gunsten ändert oder der Erbe den Erblasser durch Gewaltandrohung daran hindert, ein zu seinen Gunsten lautendes Testament wieder zu ändern. AusnahmenObwohl ein gesetzlich geregelter Grund für die Erbunwürdigkeit vorliegt, tritt diese unter Umständen doch nicht ein, weil der Wille des Erblassers nicht verdunkelt wurde. Das ist z.B. der Fall, wenn vor dem Tod des Erblassers das Testament, das nach Nummer 3 oder 4 zustande gekommen ist, nachträglich unwirksam wird (z.B. durch Widerruf). |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
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Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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