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Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Vermächtnisunwürdigkeit
Unwürdig kann außer dem Erben auch der Vermächtnisnehmer sein.GründeVermächtnisunwürdig ist,
Geltendmachung der VermächtnisunwürdigkeitDie Anfechtung erfolgt durch eine formlose Erklärung gegenüber dem Vermächtnisunwürdigen. Anfechtungsberechtigt ist jeder, dem die Wirkung der Anfechtung auch nur mittelbar zustatten kommt.Die Anfechtung muss binnen Jahresfrist erfolgen. Die Frist beginnt mit der zuverlässigen Kenntnis, dass der Anfechtungsgrund gegeben ist. Wirkung der VermächtnisunwürdigkeitDurch die Anfechtung wird das Vermächtnis des Erblassers rückwirkend beseitigt. Liegt ein Ersatzvermächtnis vor, erwirbt der Ersatzvermächtnisnehmer das Vermächtnis. Andernfalls erlischt das Vermächtnis. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
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Broschüre Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
//zum Bestellformular...
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Vergünstigtes Beratungsgespräch
Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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