für Ratsuchende
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Voraussetzungen für den Erbverzicht
Die Wirksamkeit des Vertrags über den Erbverzicht hängt davon ab, dass sowohl der Verzichtende als auch der Erblasser bestimmte Anforderungen erfüllen.Anforderungen an den ErblasserDer Erblasser kann den Verzichtsvertrag nur persönlich abschließen. Eine Vertretung durch eine andere Person ist also ausgeschlossen.Ist der Erblasser in der Geschäftsfähigkeit beschränkt, bedarf er nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Schließlich bringt ihm der Verzicht nur rechtliche Vorteile. Ist der Erblasser geschäftsunfähig, so kann der Vertrag durch den gesetzlichen Vertreter geschlossen werden. Das Geschäft bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Anforderungen an den VerzichtendenIm Gegensatz zum Erblasser kann sich der Verzichtende beim Abschluss des Erbverzichts vertreten lassen.Ist der Verzichtende beschränkt geschäftsfähig, so handelt für ihn sein gesetzlicher Vertreter, oder er bedarf dessen Zustimmung, da der Verzicht für ihn nicht nur rechtlich vorteilhaft ist. Erforderlich ist auch die Genehmigung des Familiengerichts, es sei denn, der Vertrag wird unter Ehegatten oder unter Verlobten geschlossen. Formale AnforderungenDer Erbverzicht kann nur durch einen Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Verzichtenden erfolgen. Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
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