für Ratsuchende
Verbund Erbrecht
Wörterbuch Erbrecht
Umfrage der DVEV
Wirkungen des Erb- und Pflichtteilsverzichts nach dem Erbfall
Es ist zwischen dem Erb- und Pflichtteilsverzicht zu unterscheiden.ErbverzichtWer auf sein Erbrecht verzichtet, ist von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Er wird also nicht Erbe und so behandelt, als wäre er zur Zeit des Erbfalls bereits verstorben.
Ist der Verzichtende gleichzeitig Pflichtteilsberechtigter, umfasst der Verzicht auch dessen Pflichtteilsrecht. Er hat also keinen Pflichtteilsanspruch mehr. PflichtteilsverzichtDer Verzicht kann auf den Pflichtteil beschränkt werden. In diesem Fall verzichtet der Verzichtende nur auf seinen Pflichtteilsanspruch. Er bleibt also bei der gesetzlichen Erbfolge. Und der Verzichtende wird Erbe, wenn der Erblasser keine anderen Anordnungen im Testament trifft. |
Vorträge zum Erbrecht
18.04.2012
Gut vorgesorgt durch Vollmacht und Patientenverfügung
18.04.2012
Brauche ich ein Testament - oder nach mir die Sintflut?!
19.04.2012
Was wird mit meinem Erbe? - Frauen müssen erben!
// mehr...
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Die DVEV bietet in Zusammenarbeit mit der DVSG ein vergünstigtes erstes Beratungsgespräch für pauschal
€ 100,00 inkl. Umsatzsteuer...
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